Allgemeine Geschäftsbedingungen
BusParis.com – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Website busparis.com wird von der Gesellschaft D TRAVEL SAS betrieben, 231 rue Saint-Honoré, 75001 Paris, Frankreich.
Artikel 1 – Zweck und Anwendungsbereich
Dieser Vertrag gilt für den nichtstädtischen öffentlichen Straßenpersonenverkehr im Inland für jede gelegentliche Kollektivbeförderung, die von einem Transportunternehmen mit einem oder mehreren Reisebussen durchgeführt wird. Die Bedingungen, unter denen diese Dienstleistungen erbracht werden, insbesondere die geltenden Preise, müssen eine angemessene Vergütung des Transportunternehmens gewährleisten, die die tatsächlichen Kosten des unter normalen Bedingungen der Organisation, Sicherheit, Qualität, Einhaltung der Vorschriften erbrachten Dienstes deckt, und im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 82-1153 vom 30. Dezember 1982 steht.
Artikel 2 – Definitionen
Für die Zwecke dieses Vertrags gilt:
„Auftraggeber“ die Partei, die den Beförderungsvertrag mit dem Transportunternehmen abschließt. Der Auftraggeber kann der Begünstigte der Beförderung oder der Vermittler sein, der mit der Organisation der Beförderung für den Begünstigten beauftragt ist;
„Transportunternehmen“ das im Rahmen der Ausschreibung ausgewählte Unternehmen, mit dem Sie vertraglich gebunden sind, das ordnungsgemäß im Register der Unternehmen für öffentlichen Straßenpersonenverkehr eingetragen ist;
„Passagiere“ die Personen, die im Reisebus Platz nehmen, mit Ausnahme des Fahrers;
„Dienstleistung“ die gelegentliche Kollektivbeförderung, die die ausschließliche Bereitstellung eines Reisebusses für eine Gruppe oder mehrere Gruppen von mindestens zehn Personen umfasst.
Artikel 3 – Informationen und Unterlagen, die dem Transportunternehmen bereitzustellen sind
Vor der Bereitstellung des oder der Reisebusse für die gebildete Gruppe stellt der Auftraggeber dem Transportunternehmen schriftlich oder auf jede andere Weise, die eine Speicherung ermöglicht, die nachstehend definierten Angaben zur Verfügung.
Daten, Zeiten und Routen: das Datum, die Uhrzeit und der Ort des Beginns und des Endes der Bereitstellung des Reisebusses; das Datum, die Uhrzeit und der Ort der ersten Aufnahme der Passagiere sowie das Datum, die Uhrzeit und der Ort ihrer endgültigen Absetzung.
Artikel 4 – Merkmale des Reisebusses
Jeder vom Transportunternehmen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Reisebus muss: in gutem Betriebszustand sein und in jeder Hinsicht den technischen Vorschriften entsprechen; an die zurückzulegende Strecke, die Merkmale der Gruppe und die eventuellen Anforderungen des Auftraggebers angepasst sein.
Artikel 5 – Sicherheit an Bord des Reisebusses
Die maximale Anzahl der zu befördernden Personen darf diejenige, die auf der Ausstattungsgenehmigung oder der violetten Karte vermerkt ist, nicht überschreiten. Das Transportunternehmen ist für die Sicherheit des Transports verantwortlich, einschließlich beim Ein- und Aussteigen der Passagiere aus dem Reisebus.
Artikel 6 – Gepäck
Das Transportunternehmen ist nicht verantwortlich für im Gepäckraum verstautes Gepäck. Dieses Gepäck muss vom Eigentümer gekennzeichnet sein. Im Falle von Verlust oder Beschädigung des im Gepäckraum verstauten Gepäcks kann vom Auftraggeber oder anderen Passagieren der beförderten Gruppe keine Entschädigung verlangt werden.
Artikel 7 – Vergütung des Transports
Die Vergütung des Transportunternehmens umfasst den Preis des eigentlichen Transports, der insbesondere die Vergütung des oder der Fahrer einschließt, sowie die Vergütung für Neben- und Zusatzleistungen, zuzüglich der Kosten für die Erstellung und die administrative und IT-gestützte Verwaltung des Beförderungsvertrags.
Artikel 8 – Modalitäten des Vertragsabschlusses und der Zahlung
Der Vertrag gilt erst nach Erhalt des unterzeichneten Angebots/Vertrags und/oder der elektronischen Bestätigung des Angebots, auch „Online-Bestätigung Ihrer Reservierung“ genannt, als abgeschlossen.
Zahlungsbedingungen:
– 30 % Anzahlung bei Annahme des Angebots mehr als 30 Tage vor Abreise
– 100 % der Leistung weniger als 30 Tage vor Abreise
Artikel 9 – Kündigung des Beförderungsvertrags
Wenn der Auftraggeber den Vertrag vor der Abreise kündigt, muss er das Transportunternehmen per Einschreiben mit Rückschein informieren. Dem Transportunternehmen wird eine Pauschalentschädigung geschuldet in Höhe von:
– 30 % des Servicepreises, wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor der Abreise erfolgt
– 50 % des Servicepreises, wenn die Stornierung zwischen 30 und 14 Tagen vor der Abreise erfolgt
– 70 % des Servicepreises, wenn die Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor der Abreise erfolgt
– 100 % des Servicepreises, wenn die Stornierung weniger als 7 Tage vor der Abreise erfolgt
Artikel 10 – Haftung
Als Vermittler kann BusParis (Website busparis.com), betrieben von D TRAVEL SAS, in keinem Fall für Schäden, direkt oder indirekt, die ein Passagier während des Transports erleidet, haftbar gemacht werden. Die Beförderungsleistung wird unter der alleinigen Verantwortung des ordnungsgemäß befugten Transportunternehmens ausgeführt, in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen.
Artikel 11 – Schutz personenbezogener Daten
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO) führt D TRAVEL SAS, Betreiber der Website busparis.com, eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch, die den Zweck hat, die Dienstleistungen auszuführen (Bearbeitung von Anfragen, Angeboten, Reservierungen, Kundenbeziehungen und gesetzliche Verpflichtungen). Die Daten können ausschließlich zur Ausführung des Dienstes an Partner-Transportunternehmen übermittelt werden. Der Kunde hat das Recht auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Löschung und Einschränkung, das er über die Kontaktseite der Website busparis.com ausüben kann.
Artikel 12 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem französischen Recht. Im Falle von Streitigkeiten ist ausschließlich das Handelsgericht Paris zuständig.
Artikel 2 – Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Vertrags bezeichnet der Begriff:
„Auftraggeber” die Partei, die den Beförderungsvertrag mit dem Beförderer abschließt. Der Auftraggeber kann der Begünstigte der Beförderung oder der Vermittler sein, der mit der Organisation der Beförderung für den Begünstigten beauftragt ist;
„Beförderer” das Unternehmen, das im Rahmen der Ausschreibung ausgewählt wurde und bei dem Sie angestellt werden und das ordnungsgemäß im Register der öffentlichen Personenbeförderungsunternehmen eingetragen ist;
„Fahrgäste” sind die Personen, die im Bus Platz nehmen, mit Ausnahme des Fahrers.
„Dienstleistung” ist die gelegentliche Beförderung einer Gruppe oder mehrerer Gruppen von mindestens zehn Personen mit einem Bus, der ausschließlich für diese Gruppe oder Gruppen zur Verfügung steht.
Artikel 3 – Dem Beförderer zur Verfügung zu stellende Informationen und Dokumente
Bevor der oder die Busse der Gruppe zur Verfügung gestellt werden, teilt der Auftraggeber dem Beförderer schriftlich oder auf einem anderen speicherbaren Datenträger die folgenden Angaben mit.
Daten, Uhrzeiten und Strecken: Datum, Uhrzeit und Ort des Beginns und des Endes der Bereitstellung des Reisebusses; Datum, Uhrzeit und Ort der ersten Abholung der Fahrgäste sowie Datum, Uhrzeit und Ort ihrer endgültigen Absetzung.
Artikel 4 – Merkmale des Reisebusses
Jeder Bus, den der Beförderer dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, muss: in einwandfreiem Zustand sein und in jeder Hinsicht den technischen Vorschriften entsprechen; für die zurückzulegende Strecke, die Eigenschaften der Gruppe und die eventuellen Anforderungen des Auftraggebers geeignet sein.
Artikel 5 – Sicherheit an Bord des Reisebusses
Die maximale Anzahl der beförderbaren Personen darf die auf der Bescheinigung über die Ausstattung oder der violetten Karte angegebene Anzahl nicht überschreiten. Der Beförderer ist für die Sicherheit der Beförderung verantwortlich, einschließlich beim Ein- und Aussteigen der Fahrgäste aus dem Bus.
Artikel 6 – Gepäck
Artikel 7 – Beförderungsentgelt
Artikel 8 – Modalitäten für den Vertragsabschluss und die Zahlung
Der Vertrag gilt erst nach Erhalt des unterzeichneten Kostenvoranschlags/Vertrags und/oder der elektronischen Bestätigung des Kostenvoranschlags, auch „Online-Bestätigung Ihrer Reservierung” genannt, als abgeschlossen.
Zahlungsbedingungen:
- 30 % Anzahlung bei Annahme des Kostenvoranschlags mehr als 30 Tage vor Reiseantritt
- 100 % des Reisepreises weniger als 30 Tage vor Reiseantritt
Artikel 9 – Kündigung des Beförderungsvertrags
Wenn der Auftraggeber vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktritt, muss er den Beförderer per Einschreiben mit Rückschein darüber informieren. Dem Beförderer steht eine Pauschalentschädigung in Höhe von:
- 30 % des Preises der Dienstleistung zu, wenn die Stornierung mehr als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt
- 50 % des Preises der Dienstleistung, wenn die Stornierung zwischen 30 und 14 Tagen vor Reiseantritt erfolgt
- 70 % des Preises der Dienstleistung, wenn die Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor Reiseantritt erfolgt
- 100 % des Preises der Dienstleistung, wenn die Stornierung weniger als 7 Tage vor Reiseantritt erfolgt
Artikel 10 – Haftung
Artikel 11 – Schutz personenbezogener Daten
Gemäß der Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten führt rentyourbus.com eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch, deren Zweck die Erbringung von Dienstleistungen ist.